(Vorläufige) Liste der nachweisbaren moralischen Werturteile bei Aufderheide, Suchanek und Pies, einschließlich Hinweise auf eventuelle  argumentative Begründungen

 

(Ergebnis der Diskussion im Seminar am 27.11.07)

 

Aufderheide ((7)) [Forderung nach gesetzeskonformer Gewinnmaximierung]:

„’Strikte ... Gewinnmaximierung’ (27) ist sehr wohl von den Unternehmungen aus moralischen Gründen zu fordern, aber selbstverständlich unter der Bedingung, dass dies unter Beachtung der geltenden Spielregeln geschieht – zu denen auch die nicht gesetzlich festgelegten gehören!“

 

Aufderheide ((6)) [Ökonomische Wirtschaftsethik hat einen normativen Geltungsanspruch]:

 „…macht sich die ökonomische Wirtschaftsethik nicht nur den methodologischen, sondern auch den normativen Individualismus zu eigen (programmatisch: Homann 1980, 223); sie sucht also in einem höchst abstrakten Verfahren nach universalisierbaren Normen. Nicht zuletzt deshalb nimmt sie sehr wohl und mit normativem Geltungsanspruch (21) den moralischen Standpunkt ein…“

 

Pies ((8)) [eine moralische Maxime]:

„Gestützt auf eine Analyse sozialer Dilemmata, lautet die Maxime einer ökonomischen Theorie der Moral: Forcierung individuellen Vorteilsstrebens zugunsten wechselseitiger Besserstellungen.“

 

Pies ((12)) [eine andere moralische Maxime?]:

Es gehört zur Würde des Menschen, vor der Zumutung bewahrt zu werden, gegen eigene Interessen verstoßen zu sollen.“

 

Pies ((12)) [Potenzielles Begründungsfragment]:

„Es entspricht der ökonomischen Anreizlogik, die Vorteile der Leistungsträger aufzudecken, die diese sich mit ‚Transfers‘ an die Leistungsempfänger ‚erkaufen‘ (können).“

 

Suchanek ((7)) [Potenzielles Begründungsfragment]:

„Demgegenüber versucht die von Ulrich kritisierte ‚ökonomische Theorie der Moral’ (Homann/Pies 1994) genau dazu beizutragen, was Ulrichs erklärte Absicht ist: die Bereitstellung normativen Orientierungswissens.“

 

Suchanek ((7)) [Andeutung des Begründungsschemas]:

„Wie an anderer Stelle gezeigt (Suchanek 1997), spielt die Annahme des Eigeninteresses hierbei eine methodisch zentrale Rolle: Nur mit ihrer Hilfe lassen sich die Probleme in einer adäquaten Weise formulieren und Einsichten

über die institutionellen Handlungsbedingungen gewinnen…“

 

Suchanek ((7)) [„Zumutbarkeit“ als der höchste Wert?]:

„was denn tatsächlich für die Akteure “zumutbar” ist: nämlich Investitionen in die Bedingungen ihrer eigenen und zugleich allgemeinen Besserstellung.“

 

Suchanek ((5)) [unterstellt Ulrich folgende Norm]:

Indem Ulrich den lexikalischen Vorrang moralischer Handlungsorientierung vor dem Eigeninteresse einfordert, präjudiziert er derartige ‘Lösungen’ sozialer Probleme: Die Menschen sollen kooperieren und ihr eigenes Interesse hintanstellen.“

 

Suchanek ((5)) [„legitimes Eigeninteresse“ - ein Wieselwort?]:

„Es liegt nahe, die Zumutbarkeit am ‘legitimen’ Eigeninteresse festzumachen, doch damit verschiebt sich nur das Problem: Wer stellt die Legitimität dieses Eigeninteresses fest? Sind es die Individuen selbst, so gilt weiterhin die Kritik der Gehaltlosigkeit.“

 

Suchanek ((7)) [Verteidigung der unverzichtbaren Rolle des Eigeninteresses in der Ethik]:

„Die herausragende Bedeutung der Annahme des Eigeninteresses hat deshalb weder mit ‚possessivem Individualismus’ noch mit einem vermeintlichen ‚Ideal einer totalen Marktgesellschaft’ ((33)) etwas zu tun, sondern mit den methodologischen Voraussetzungen für die Ausbildung sozialer Kompetenz zum Umgang mit gesellschaftlichen Dilemmastrukturen – d.h. für die Bereitstellung von normativem Orientierungswissen.“

 

Suchanek ((6)) [Verletzung des Eigeninteresses sei anmaßend]:

„Die Einforderung einer ‚Kultur des Genug-haben-Könnens, der Selbstbegrenzung des eigenen Nutzen-, Erfolgs- oder Vorteilsstrebens aus Gründen einer kultivierten Lebensform’ ((37)) ist dann schlicht und einfach anmaßend…“

 

Erstellt: G. Quaas