(Vorläufige) Liste der nachweisbaren moralischen Werturteile bei Aufderheide, Suchanek und Pies, einschließlich Hinweise auf eventuelle argumentative Begründungen
Aufderheide ((7))
[Forderung nach gesetzeskonformer Gewinnmaximierung]:
„’Strikte
... Gewinnmaximierung’ (27) ist sehr wohl von den Unternehmungen aus
moralischen Gründen zu fordern, aber selbstverständlich unter der Bedingung, dass dies unter Beachtung der geltenden Spielregeln geschieht – zu denen auch die nicht gesetzlich festgelegten gehören!“
Aufderheide ((6))
[Ökonomische Wirtschaftsethik hat einen normativen Geltungsanspruch]:
„…macht sich die ökonomische Wirtschaftsethik nicht nur den
methodologischen, sondern auch den normativen Individualismus zu eigen
(programmatisch: Homann 1980, 223); sie sucht also in einem höchst abstrakten
Verfahren nach universalisierbaren Normen. Nicht zuletzt deshalb nimmt
sie sehr wohl und mit normativem Geltungsanspruch (21) den moralischen
Standpunkt ein…“
Pies ((8)) [eine moralische Maxime]:
„Gestützt auf eine Analyse sozialer Dilemmata, lautet die
Maxime einer ökonomischen Theorie der Moral: Forcierung individuellen
Vorteilsstrebens zugunsten wechselseitiger Besserstellungen.“
Pies ((12)) [eine andere moralische Maxime?]:
„Es gehört zur Würde des Menschen, vor der Zumutung
bewahrt zu werden, gegen eigene Interessen verstoßen zu sollen.“
Pies ((12)) [Potenzielles Begründungsfragment]:
„Es entspricht der ökonomischen Anreizlogik, die
Vorteile der Leistungsträger aufzudecken, die diese sich mit ‚Transfers‘ an die
Leistungsempfänger ‚erkaufen‘ (können).“
Suchanek ((7)) [Potenzielles Begründungsfragment]:
„Demgegenüber versucht die von Ulrich kritisierte ‚ökonomische Theorie der Moral’ (Homann/Pies 1994) genau dazu beizutragen, was Ulrichs erklärte Absicht ist: die Bereitstellung normativen Orientierungswissens.“
Suchanek ((7)) [Andeutung
des Begründungsschemas]:
„Wie
an anderer Stelle gezeigt (Suchanek 1997), spielt die Annahme des
Eigeninteresses hierbei eine methodisch zentrale Rolle: Nur mit ihrer Hilfe
lassen sich die Probleme in einer adäquaten Weise formulieren und Einsichten
über die institutionellen Handlungsbedingungen gewinnen…“
Suchanek ((7)) [„Zumutbarkeit“ als der höchste Wert?]:
„was denn tatsächlich für die Akteure “zumutbar” ist: nämlich Investitionen
in die Bedingungen ihrer eigenen und zugleich allgemeinen
Besserstellung.“
Suchanek ((5)) [unterstellt Ulrich folgende Norm]:
„Indem Ulrich den lexikalischen Vorrang moralischer Handlungsorientierung
vor dem Eigeninteresse einfordert, präjudiziert er derartige ‘Lösungen’
sozialer Probleme: Die Menschen sollen kooperieren und ihr eigenes
Interesse hintanstellen.“
Suchanek ((5)) [„legitimes Eigeninteresse“ - ein Wieselwort?]:
Suchanek ((7)) [Verteidigung der unverzichtbaren Rolle
des Eigeninteresses in der Ethik]:
„Die herausragende Bedeutung der Annahme des
Eigeninteresses hat deshalb weder mit ‚possessivem Individualismus’ noch mit
einem vermeintlichen ‚Ideal einer totalen Marktgesellschaft’ ((33))
etwas zu tun, sondern mit den methodologischen Voraussetzungen für die
Ausbildung sozialer Kompetenz zum Umgang mit gesellschaftlichen
Dilemmastrukturen – d.h. für die Bereitstellung von normativem
Orientierungswissen.“
Suchanek ((6)) [Verletzung des Eigeninteresses sei
anmaßend]:
„Die Einforderung einer ‚Kultur des
Genug-haben-Könnens, der Selbstbegrenzung des eigenen Nutzen-,
Erfolgs- oder Vorteilsstrebens aus Gründen einer kultivierten Lebensform’
((37)) ist dann schlicht und einfach anmaßend…“
Erstellt: G. Quaas