Kurzprotokoll zum Erwägungsseminar „Globalisierung“ 12. Sitzung (25.06.2010)

 

Anwesende: Siehe Teilnehmerliste!

Moderation: Niemand

Protokoll: Niemand

 

Tagesordnung:

 

1. Bestätigung des Kurzprotokolls zur 11. Sitzung: erfolgt.

2. Diskussion des Papiers zum Eigentumsbegriff von v. Keyserlingk

3. Festlegungen für die nächste Diskussion

 

Zu 3. F. v. Keyserlingk führt in die Diskussion ein, wobei er betont, den Eigentumsbegriff in einen wissenschaftlichen Rahmen stellen zu wollen.

 

Im vorliegenden Papier wird in Frage wird gestellt, dass der Eigentumsbegriff bei R. ausreichend geklärt worden sei. Zentral sei der Widerspruch, dass Verträge erklärtermaßen kein Eigentum voraussetzen, aber dann doch von Individuen geschlossen werden müssen, die Eigentum zumindest in Gestalt ihres Körpers bereits besitzen. Nach diesem kritischen Hinweis wird ein theologisch eingebetteter Eigentumsbegriff aufgebaut. Dabei ist der Eigentumsbegriff jedoch sowohl explizit (2. Satz Abschnitt 3) als auch implizit (das wahre Eigentum des Schöpfers) vorausgesetzt worden. Aufgrund dieses Eigentumsbegriffes sollte dann (unter Ausschaltung des institutionalen Aspektes der Kirche) die Herkunft des Eigentums aus Gottes Hand erklärt werden. Eigentum gibt es in diesem Konzept nur noch beim Schöpfer (wie kommt er dazu? – Antworten siehe Christenlehre), Menschen haben kein Eigentum mehr, sondern können das Eigentum ihres Herrn nur zeitweilig nutzen (verwalten). Dabei stehe die Verwaltung unter der Norm, es nicht nur so gut wie möglich, sondern am besten, und zwar zum Wohle aller, zu verwalten. (Man könnte sich hier auf das neutestamentarische Gleichnis vom anvertrauten Schatz berufen.) Jedenfalls hat es, da gibt es keinen Widerspruch, moralische Konsequenzen, wenn der wahre Eigentümer ein höheres Wesen ist. In der folgenden Diskussion wird auf diese Hypothese jedoch verzichtet. Es bleibt dann die These, dass wir Menschen keine Eigentümer sind, sondern nur Verwalter. Die theoretischen und begrifflichen Probleme stellen sich auf dieser Ebene jedoch erneut. Jeder soll das ihm anvertraute Eigentum für die Gesellschaft best möglichst verwalten. – Wer  entscheidet, was für die Gesellschaft „am besten“ ist? Alle sollten sich der Aufgabe des Gemeinwohls bewusst sein? – Wie überwindet man die Informationsverluste bei der Herausbildung des Bewusstseins, und welche Konsequenzen haben sie? Am Beispiel der Verwaltung eines Gutshofes wurde demonstriert, dass man die Nutzung auf das beschränken könne, was man wirklich brauche, und man könne zugleich nachhaltig für die gesamte Menschheit (die Nachkommen) wirtschaften. – Doch, wer entscheidet, was man wirklich brauche? Als Gegenbeispiel wird die Überlebensstrategie armer Bauern im Brasilianischen Urwald angeführt, die durch Brandrodung ihr Überleben für ein Jahr sichern können; dabei nehmen sie nur, was sie wirklich brauchen, sind aber trotzdem keine guten Verwalter im Sinne der Nachhaltigkeit. Hierzu wurde eingewandt, dass der Rest der Welt auf Grundlage der Konzeption des Stewardship in diesem Fall eingreifen müsse – leider tue er es nicht. – Die Ablösung eines Verwalters sei begründungspflichtig. Hierbei tritt wieder das Problem auf, auf wen die Beweislast platziert werden soll. Insbesondere müssen Konflikte zwischen aktuellem Verwalter und denjenigen potenziellen Verwaltern geregelt werden, die für sich die bessere Verwaltung reklamieren – motiviert durch (zugestandenen) Eigennutz. Die Stabilität einer Gesellschaft wäre gefährdet, wenn das Nutzungsrecht auf diese Weise angegriffen werden könnte. An den folgenden Beispielen wurde versucht, die Konsequenzen dieses Gesellschaftsideals auszuloten: Jemand baut sich in der Freizeit und unter Aufopferung aller seiner Ersparnisse eine Jacht. „Die Gesellschaft“ (die Nachbarn, die gerade Anwesenden, die Lieferanten etc.) entscheiden dann, ob der Hobbybastler seine Jacht behalten und nutzen darf (à Zerstörung der Motivation). Vorgelagert ist das Problem, ob das Bauen von Jachten zum Wohle der Gesellschaft nicht überhaupt verboten werden solle. Oder: Sind die leiblichen Eltern wirklich die besten Verwalter des ihnen anvertrauten Lebens? Es wird infrage gestellt, ob bei diesem Konzept der Stewardship (des besten Verwalters) überhaupt noch ein eigenständiges Handeln möglich wäre. Zwar wird eingestanden, dass der Verwalter auch eigene Interessen verfolge; darüber hinaus müsse er aber wissen, dass es eine solziale Verantwortung gäbe. Dass diese sehr unterschiedlich definiert werden und darum zu sehr unterschiedlichen Konsequenzen führen könne, wurde abschließend noch angesprochen.

 

Insgesamt gesehen teilte sich die Gruppe in dieser Frage in Idealisten und Realisten, wobei die Spaltung argumentativ nicht überwunden werden konnte. 

 

Zu 3. Beschlüsse:

Diskussion des Papiers von G. Quaas zur Theorie des Stopp-Punktes.

Außerdem sollte die Kritik von H. Givsan bereit gehalten werden.

Ein weiteres Papier zu Pies von S. Reh liegt vor, soll aber nicht diskutiert werden, weil anderen Papiere Vortritt gewährt wird.

Überlegungen laufen, bis zur nächsten Sitzung ein Papier zu Givsan zu verfassen. Falls es bis Mittwoch vorliegt, wird es noch verteilt.

 

Protokollant:

G. Quaas