Kurz-Protokoll zum Erwägungsseminar „Globalisierung“ 12. Sitzung (01.07.2008)

 

Moderation: G. Quaas

 

1.Vorschlag der Tagesordnung (wie beschlossen; siehe unten)

 

2. Revision der Protokolle:

 

Kurzprotokoll #11: Sei wieder etwas einseitig. Ergänzungsvorschläge liegen aber nicht vor

 

Protokoll #10: eingestellt

 

3. Lumer-Kritik

 

Statement von Ch. Keller: In den ersten Paragraphen werde die Notwendigkeit, Erfüllbarkeit und Anwendbarkeit der Diskursethik behandelt. Kritik wird daran geübt, dass L. Sachzwänge gegen die Diskursethik stellt ((9)).

 

Es erfolgt folgende Richtigstellung: Die Diskursethik werde vorher schon als mehrdeutig und nicht anwendbar charakterisiert. Der Hinweis auf die Sachzwänge in ((9)) ist dann nicht mehr gegen die Diskursethik (DE) gerichtet. – Lumer unterstreiche eine im letzten Seminar vertretene Position, dass die DE nicht anwendbar ist, weil sie einen Fehler im Begründungsverfahren enthalte.

 

Unklar sei, wie sich Ulrich den Diskurs vorstellt, insofern sei auch die Kritik Lumers  in ((6)) nicht fundiert. Warum stellt Lumer in seiner zweiten Interpretation der DE auf „Wahrheit“ ab und nicht auf „Legitimität“ oder „Konsens“? Weil das Habermas auch tue? Wird Habermas’ DE damit korrekt dargestellt? Auslöser für diese Fragen ist der Hinweis auf das Wahrheitskriterium, das mit der Begründung von Normen nur indirekt (Tatsachenfestellungen) oder im weitesten Sinne („normative Richtigkeit“) etwas zu tun habe. Gibt es theoretische Gründe gegen die DE? Argument: Wenn man die Moral an den Konsens bindet, kommt keine moralische Regel zustande, die jemandes Interessen verletzt. Wie kann man Legitimität alternativ herstellen? Dazu gibt es noch zwei Alternativen, die noch diskutiert werden müßten:

 

à Welfaristische Ethik

à Rollentausch

 

Müssen wir U.s Konzept nun vollends verwerfen? Dazu wird die These vertreten, dass nicht die moralische Normen, die propagiert oder zum Gegenstand einer Ethik gemacht werden, zählen, sondern die zentrale Leistung der Ethik in der Begründung zu sehen ist. Wenn man diesen Maßstab anlegt, bleibt von U. Konzept nicht viel übrig. Im Gegensatz dazu stand die These im Raum, dass man momentan den Diskursethischen Ansatz Ulrichs noch nicht abschließend beurteilen kann.

 

4. Kazmierski-Kritik

verschoben

 

5. Beschlüsse:

Das Seminar am 8.7. fällt mangels Beteiligung aus

Am 15.7. wird die Kazmierski-Kritik diskutiert und am

22.7. die Keller-Quaas-Ferger Debatte

 

Protokollant:

G. Quaas