Protokoll zum Erwägungsseminar
„Globalisierung“ 11. Sitzung (04.07.2014)
Anwesende: siehe Liste
Moderation: keine
Tagesordnung:
1. Überprüfung des Kurzprotokolls
2. Kurz-Info zum begleitenden
Lehrstoff
3. Diskussion zu „Grundsätze einer liberalen Gesellschaftsordnung“
4. Festlegungen für die nächste
Sitzung
Zu 1: keine Anmerkungen
Zu 2: Bachelor: Keine Sitzung
aufgrund der Abwesenheit des Doz. Dr. Quaas. Master: Postkeynesianismus und das
Modell von Joan Robinson.
Zu 3: Das Statement gibt
freiwillig Herr Bartl: Die „Grundsätze einer liberalen
Gesellschaftsordnung“ sind eine strukturierte Zusammenfassung der bisherigen
Textsammlungen. Dennoch werden aufgrund der tief gehenden Materie viele Fragen
zu klären sein: (i) Was genau ist unter „common law“, „rule of law“ und
„government under the law“ zu verstehen? (ii) Welche genauen Verhaltensregeln
führen zur spontanen Ordnung, die im Liberalismus zu finden ist? (iii) Freien
Menschen dürfte nur vorgegeben werden, was sie nicht tun sollten. Dieses steht
jedoch in Kontrast zu der von Hayek selbst eingeräumten Ausnahme, dass in
bestimmten Fällen Menschen zu Handlung verpflichtet seien, beispielsweise beim
Retten von Leben. Wie wird diese inkonsistente Aussage legitimiert?
(i) Es wird konstatiert, dass die
beiden Freiheitsbegriffe, Demokratie und Liberalismus, vom Naturrecht ausgehen,
sich jedoch in Hinblick auf positives Recht unterscheiden. So fordert der
Liberalismus die Orientierung an allgemeinen Verhaltensregeln, welche universelle
Gültigkeit besitzen müssen. Diese Eigenschaft ist jedoch aufgrund der
Abstraktheit der Verhaltensregeln nicht umsetzbar. (ii) Anschließend wird eine
Diskussion über Hayeks Definition des Liberalismus geführt, nach der der
Liberalismus eine „wünschenswerte politische Ordnung“ sei. Besonders der
Begriff „wünschenswert“ steht im Mittelpunkt. Kann in einer spontanen Ordnung,
in der der eigene Einfluss begrenzt ist, etwas „wünschenswertes“ eintreffen?
Wird dabei womöglich die Regel von David Hume verletzt, nach der sinngemäß „aus
dem Sein kein Sollen“ abzuleiten ist? Es ist festzustellen, dass sich Hayek mit
dieser Frage nicht weiter befasst und für ihn die „wünschenswerte“ Ordnung
eindeutig zu sein scheint. (iii) Darüber hinaus werden einige Regeln erläutert,
die im Liberalismus wichtig sind. Hayek fordert, dass die Gerechtigkeit auf
menschliche Handlungen zu beziehen ist, nicht jedoch auf die Ergebnisse der
menschlichen Handlungen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie damit umzugehen
ist, wenn Akteure in einem marktwirtschaftlichen Prozess zur eigenen
Vorteilnahme agieren, dabei jedoch Folgen auftreten, die unvorhersehbar waren
und die Privatssphäre anderer verletzen. Schützt also Unwissenheit vor Strafe?
Die Problematik gestaltet sich in der Bewertung als äußerst schwierig, da die
Ergebnisse der menschlichen Handlungen zur Bewertung der Handlungen rückwirkend
herangezogen werden.
Zu 4: Zu lesen wäre: Radnitzky
„Die ungeplante Gesellschaft“ und Ötsch „Freiheit und Manipulation im Diskurs
um den Markt“.
Protokollant:
D. Ceylan
Hinweis von F. Quaas:
https://mises.org/etexts/hayekintellectuals.pdf