Protokoll zum Erwägungsseminar „Globalisierung“ 10. Sitzung (9.1.2009)

 

Anwesende: Siehe Teilnehmerliste!

 

Ausführliches Protokoll: keines

 

1. Beschluss der Tagesordnung: Siehe unten.

 

2. Protokoll von K. Wagner zur 6. Sitzung:

Dem Vorschlag, nach redaktioneller Bearbeitung zu veröffentlichen, wird zugestimmt.

 

3. Protokoll von V. Laurischk zur 8. Sitzung:

Ist bereits eingestellt.

 

4. Protokoll von R. Köster zur 9. Sitzung:

Überarbeitung notwendig, Korrekturvorschläge übergeben.

 

5. Kurzprotokoll zur 9. Sitzung

Keine Anmerkungen.

 

6. Kritik 1. Stufe von M. Schmidt

 

Einleitend hebt M. Schmidt ihre Hauptthese hervor, dass die moralische Erziehung zu einer charakterfesten Persönlichkeit in der Familie erfolge. Rein akademische Reflexionen über Moral werden den moralischen Zustand der Wirtschaft nicht verbessern. Dementsprechend sehe sie ihren Beitrag weniger als eine Kritik 1. Stufe an Ulrich, sondern eher als eine Alternativposition neben dem akademischen Diskurs.

 

Dem Einwand, dass der Begriff „Familie“ in einem traditionellen Sinn verstanden werden könnte, wird durch die Einigung auf „Familie im weitesten Sinn“ begegnet.

 

In der Diskussion lockert M. Schmidt ihre These dahingehend auf, dass auch der Schule ein gewisser Einfluss auf die moralische Bildung zugestanden werden kann. Aber mit 18 Jahren sei die Persönlichkeit in dieser Beziehung als fertig anzusehen.

 

Von anderen wird die These vertreten, dass die universitär vermittelte Wirtschaftsethik durch die Absolventen in die Unternehmen getragen werde und somit genau dem aufklärerischen, elitären Verständnis der Referentin entspreche, wonach vor allem die Geschäftsführung für die Umsetzung moralischer Standard im Unternehmen verantwortlich sei.

 

Kritisiert wird die Unterstellung, dass ein Ethik-Seminar die anerzogene Moral der Studierenden verändern könne und wolle. In dieser Beziehung könne es sein, dass eine Ausbildung in Ethik den Kampf zwischen Moralisten und Opportunisten im Unternehmen lediglich auf eine intellektuell höhere Stufe hebe.

 

M. Schmidt behauptet, dass sich die in der wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung vermittelte Sachlogik in der Praxis bewährt habe und schon deshalb nicht unvernünftig sein könne; sie bestreitet damit den in HA ((2)) unterstellten Anspruch. Zwar gäbe es ein grundlegendes, moralisches Problem der Wirtschaft, aber dies könne nur durch die Akteure verändert werden, die – wie gesagt – ihre moralische Bildung zum Zeitpunkt des Studiums bereits abgeschlossen hätten. Diese prinzipielle Kritik am Ethik-Seminar und seinen Möglichkeiten wird dahingehend präzisiert, dass sich das Seminar mehr mit konkreten Problemen (den Beispielen „Schlachthaus“, „Kinderarbeit“ wird zugestimmt). Dieser Kritik wird in zweierlei Hinsichten widersprochen: (i) Für Informatiker wäre das Problem „Schlachthaus“ wenig interessant. (ii) M. Schmidt habe in ihrem Papier die Gelegenheit auch nicht genutzt, das Seminar mit diesen konkreten Problemen anzureichern.

 

Dem Vorschlag, dass Papier als Kritik von einer – aus akademischer Sicht – Außenseiterposition aus zu akzeptieren und ohne inhaltliche Überarbeitung zu veröffentlichen, wird zugestimmt.

 

7. Problembearbeitung von K. Schubert

 

Die Hauptthese komme durch die Bestimmung des Problems und die darauf gegebene Antwort zum Ausdruck: Ja, in der Bundesrepublik fehlt es an hinreichend entwickelten Wirtschaftsbürgerrechten. Präzisierend wird angemerkt, dass sich diese These auf das verwirklichte Recht bezieht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung der Frage, ob es an hinreichend entwickelten Wirtschaftsbürgerrechten fehle, von der unterstellten Begrifflichkeit abhängt. Wann, unter welchen Bedingungen, könne davon gesprochen werden, dass diese (idealen) Rechte verwirklicht sind?

 

K. Schubert hält es für schwierig, dass entsprechende Ideal positiv zu definieren und damit eine klare Grenze zu ziehen; deshalb habe er versucht, es negativ zu bestimmen und Kriterien zu finden, wann es jedenfalls als nicht realisiert angesehen werden kann. Dabei beziehe er sich auf Normen, die in der Gesellschaft anerkannt werden und beispielsweise in den Armutsberichten niedergelegt worden seien. 

 

Daraufhin wird in Frage gestellt, ob man die Verwirklichung der Wirtschaftsbürgerrechte nur am Problem der (relativen) Armut festmachen kann. K. Schubert argumentiert, dass er sich auf diesen Aspekt konzentriert habe, weil er leicht messbar sei.

 

Die nebenbei geäußerte Gleichsetzung von „Nivellierung von Unterschieden“ und „Gerechtigkeit“ nimmt der Referent zurück. Dem Vorschlag, Unterschiede nur dann als gerecht anzuerkennen, wenn sie begründet sind (Hauptthese Peter Kollers), könne er angesichts der Offenheit der Begründungsproblematik zustimmen.

 

Gerecht sei die Schaffung von Chancengleichheit – im Gegensatz zum Ausleben egoistischer Motive. Diese Chancegleichheit müsse vor allem im Bildungsbereich verwirklicht werden. Der Staat dürfe nicht nur, sondern habe die Pflicht, diesen Prozess zu gestalten. Ein (sanfter, angemessener) Zwang zur Bildung sei zulässig, aber Zwang zur Arbeit (durch Entzug der staatlichen Transfers bei Arbeitsverweigerung) sei unmoralisch.

 

 

8. Planung der weiteren Arbeit

 

R. Köster (Kritik H. Hübeners) und S. Puppel (Kirchgässner-Kritik) bereiten die nächste Sitzung am 16.1.2009 vor.

 

Für die Richtigkeit des Kurzprotokolls: G. Quaas