Anwesende: Martin Wildau, Alex Künstner, Friedrun Quaas,
Christian John, Susanne Schmied, Nadine Schenker, Julian Baumgärtel,
Christina Fischer, Aileen Flöth, Eva-Maria Schenk, Georg Quaas
, Felix Wilke, Ulrike Sieler, Markus Karig
Protokollant: M.Karig
Organisatorisches:
Die Sitzung wird durch F.Quaas eröffnet. Die erneuerte
Begriffsliste
soll in das Wiki eingestellt werden. Das Losverfahren wird für
diese
Sitzung ausgesetzt.
Präsentation:
S.Schmied präsentiert die Kritik von Christoph Lütge
und geht besonders
auf dessen Unterscheidung und Vergleich von Libertären und
Vertragstheoretikern ein. Sie modelliert die zwei Kernfragen
Lütges
heraus: Ist der Staat notwendig? Läßt sich der Staat
legitimieren?
Lütge bejaht beide Fragen und verteidigt den langfristigen
Gewinn der
Gesellschaft durch die Institutionen des Staates. Ebenso weist
S.Schmied auf die größere Bedeutung zwischen Regeln
und Handeln bei
Lütge hin, anders als Radnitzkys Regeln und Metaregeln. Damit
lehnt
Lütge den Sündenfall kollektiver Entscheidungen ab.
G.Quaas trifft ein.
Diskussion:
Ein Tafelbild wird erstellt (P-T-W-Schema) und im Verlauf der
Seminarsitzung weiter ausgearbeitet (Protokoll Anhang I).
J.Baumgärtel verweist auf den methodologischen Individualismus
und
darauf, dass die Größe der Gemeinschaft entscheidend
ist und die
Entscheidungen kleinerer Gruppen nicht auf große Einheiten
übertragen
werden können.
S.Schmied fordert die Konzentration des Diskurses auf die Wichtigkeit
der Vertragskonventionen.
F.Quaas bestätigt die Aussage S.Schmieds zu der Rolle der
Vertragskonventionen bei Lütge und das Verhältnis
Staat-Individuum. Die
Vertreter einer solchen Konvention haben Gemeinsamkeiten.
G.Quaas merkt an, dass bei der Kategorisierung der Kritiken in das
P-T-W-Schema dasselbe Problem wiederholt auftritt: Theorien
müssen auch
als Phänomene anerkannt werden.
F.Quaas widerspricht und sieht eine Lösung des Problems in der
2.Spalte: Eine Aussage über das Verhältnis
Staat-Individuum wird durch
Vertragstheorien und libertäre Theorien erklärt.
F.Quaas fragt nach
Bezügen zu Theoretikern, M.Wildau nennt Bezüge zu
Buchanan, Homann,
Suchanek als Vertragstheoretiker. F.Quaas ordnet Radnitzky in die
libertären Theoretiker ein.
Als weitere Schwerpunkte und den Vertragstheoretikern zuordenbar werden
aus Lütges Argumentation genannt: moralisierende
Ansätze (C.Fischer),
produktive Institutionen (A.Künstner) und keine letzteren
Ziele
(E.-M.Schenk).
G.Quaas verdeutlicht Lütges Stellung zu den
Vertragstheoretikern:
Radnitzky ((8.10)) sieht den Staat als abstrakte Entität wobei
er den
dem Staate zugrunde liegenden Vertrag vernachlässigt, den
Individuen
aus persönlichen Anreizen miteinander schließen.
Lütge hingegen sieht
((3)) die Grundlage gemeinsamer Interessen und ((7)) den
Vertragsschluss der Bürger miteinander für gemeinsame
Interessen.
F.Quaas sieht jedoch keine anfängliche Wertung der Theorien
durch
Lütge, zugunsten eines bestimmten Lagers. Die eigene
Positionierung
Lütges werde durch Fragen eingeleitet.
F.Wilke zeigt auf, dass Kollektiventscheidungen Lütge folgend
auch
moralisch sein können und fragt, ob sie ((3)) nicht auch
erlaubt sein
sollten. Dies steht gegensätzlich zu Radnitzkys Auffassung.
A.Flöth stimmt zu, zitiert aus ((3)) Lütges Kritik.
Die Diskussion vertieft sich zunehmend in Fragen über die
Moral. Moral
findet sich in Regeln (S.Schmied) und Handlungen basieren auf Regeln
(M.Wildau), wodurch sich auch moralische Entscheidungen, Handlungen
ergeben. G.Quaas kritisiert, dass Lütge nicht von Moral
spricht und der
Zusammenhang zwischen Kritik und Diskussion fehlt.
Die Diskussion verlagert sich nun auf die Problematik der
Kollektiventscheidungen. Sofern Regeln moralisch sind, stellen sie
keinen Sündenfall dar (S.Schmied). G.Quaas wendet ein, dass
vieles
nicht erlaubt sei, aber dennoch nicht gleichzeitig unmoralisch sein
müsse. C.Fischer meint, Regelverstöße
müssen möglich sein.
G.Quaas: Regeln als solches stellen kein Moralsystem dar.
Lütge
kritisiert an Radnitzky, dass dieser nur seine moralischen Werte gegen
den Staat einsetzt, R. verfällt dem Fehlschluss, er habe die
Moral auf
seiner Seite.
Auf der Theorieebene ist zu fragen, wie Lütge seine Aussage
stützt.
(F.Quaas) Lütge führt mit seiner Argumentation weg
von Moral, er
versucht zu zeigen, dass der Staat nicht das Problem ist, sondern dass
er mittels einer Kosten-Nutzen-Abwägung eingeschätzt
werden muss
(G.Quaas). Die Regeln sind ohne Institutionen nicht durchsetzbar
(S.Schmied). Die Legitimation ((4)) liegt in dem langfristigen Nutzen
der Vertragspartner.
Radnitzkys „Verdammung der kollektiven
Entscheidungen“ kann nicht falsifiziert werden, es ist eine
Wertung, keine Beschreibung.
C.John fragt, ob der Satz „Der Staat ist
unmoralisch“ falsifizierbar
sei, was von G.Quaas verneint wird, da sich die Aussage auf die
Wertvorstellungen Radnitzkys stützt.
F.Quaas: Lütge lenkt den Fokus auf eventuelle Vorzüge
des Staates und
bejaht kollektive Entscheidungen. Er widerspricht dem
„Rawl’schen
Schleier“, nach dem Individuen unter dem Schleier des
Nichtwissens
Verträge abschließen. Er unterscheidet
Handlungen-Regeln-Metaregeln.
Seiner Meinung nach bleibt die Moral gewahrt, wenn Entscheidungen
über
Regeln gefällt werden.
S.Schmied fügt hinzu, dass das Moralisieren eines jeden
Einzelnen
verhindert wird, indem man die Moral in kollektiv entschiedenen Regeln
packt.
Die deontische Argumentationsweise Radnitzkys ist zu kritisieren
(M.Wildau). Das Ordnungsprinzip wurde nach oben verschoben, es ist eine
Metaebene der Regelsetzung zur Setzung der Regeln notwendig. Darum sind
kollektive Entscheidungen kein Problem für Lütge.
Radnitzky wird Etatismus vorgeworfen, denn die Dinge sind nicht so, wie
sie erscheinen Radnitzky sieht den Staat nur als fremd und feindlich.
Diese Einseitigkeit und Wertung Radnitzkys wird ihm vorgeworfen
(M.Wildau, G.Quaas). Aber der Vorwurf geht weiter: der Staat hat als
grundlegende Einheit die Individuen und ist keine Entität aus
sich
selbst heraus. Lütge greift diese Dogmatisierung,
Einseitigkeit auf,
zeigt andere Ansätze. S.Schmied fasst zusammen: Staat und
Regeln sind
wichtig, um Sicherheit zu gewährleisten und deren Durchsetzung.
Es gibt in der Diskussionsrunde Uneinigkeit darüber, ob die
Staatsfunktionen aufgrund der Globalisierung schwinden oder nicht
(S.Schmied, E.-M.Schenk). Einigkeit herrscht über die
Schwierigekeiten
bei der Regelsetzung (F.Wilke).
G.Quaas analysiert Lütges Vorgehen: Dieser zeige die
Ungereimtheiten
bei Radnitzky auf, fehlende Erklärungen und
Begründungen. In seiner
theoretischen Argumentation ist Lütge stimmiger als Radnitzky,
der in
der Replik Lütge nichts anderes als eine Wertung entgegen
hält.
Vereinbarungen:
Für die nächste Sitzung sind die Texte festgelegt:
Kritiken: Weede, Erich und Volkert, Jürgen.
Eine abschließende Diskussion darüber, ob eine
Kritik einer
wissenschaftlichen Ausarbeitung entspricht wurde angestossen
(E.-M.Schenk). Es gab Unklarheiten über das Bewertungssystem
und die
Punktevergabe in diesem Zusammenhang. In der nächsten Sitzung
wird eine
Auslosung für die Einleitung vorgenommen und
zusätzlich eine tiefer
greifende Vorstellung des Textes durch einen anderen Rezipienten im
Anschluss daran durchgeführt.
eingestellt am: 16:31, 4. July 2007 (CEST),M.Karig