Kurzprotokoll zum Erwägungsseminar „Globalisierung“ 3. Sitzung (30.10.2018)

 

Anwesende: 15

 

Ablauf

 

1. Organisation

2. Protokollkontrolle

3. Diskussion Willgerodt-Artikel

4. Aufgaben für das nächste Seminar

 

Zu 1. Protokoll: niemand

 Moderation: niemand

 

Zu 2.: keine Hinweise

 

Zu 3.: Das Statement gibt Konstantin Seufert mit der Feststellung, dass der Neoliberalismus (im Weiteren kurz: N) in diesem Aufsatz anders gesehen wird als in der Öffentlichkeit. Es werden zahlreiche Abweichungen der Realität im Vergleich zu den von Willgerodt (im Weiteren: W) aufgestellten Forderungen erwähnt, was im Grunde die These bestätigt, dass die Neoliberalen seines Schlages die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland nicht sonderlich beeinflusst haben. W vertritt einen auf das Gemeinwohl orientierten Liberalismus (im Weiteren: L), dessen Gesellschaftsvorstellungen sich in vielen Punkten von denen des individualistisch orientierten L unterschiedet. Der diffamierende Kampfbegriff der Öffentlichkeit des N dagegen lässt sich als Produkt der (potenziellen) Verlierer der Marktwirtschaft auffassen. Im Sinne dieses Verständnisses des N war die Agenda 2010 mit zahlreichen neoliberalen Elementen gespickt. Auch die Existenz von Kartellen (Google, Facebook?) wäre eher im Sinne des Kampfbegriffes zu erklären.  

 

Im Detail werden folgende Sachverhalte benannt: die Entstehung des Begriffs „N“ im Kolloquium Walter Lippmann (1938), die Abgrenzung zwischen N und Anarchismus, die Gruppierungen unter dem Sammelbegriff L (Tafelbild), Ws differenzierte Haltung zu Sozialleistungen und zur Vermögensbildung der Massen, die Korrektur des alten L in puncto des Verhältnisses von Staat und Markt, Diskriminierung und Rassismus in den USA (kontrovers).

 

Unwidersprochen bleibt die These, dass der L und der N Weltanschauungen darstellen, während der Kapitalismus (im Weiteren: K) eine gesellschaftliche Organisation der Wirtschaft ist.

 

Es wird die Vermutung geäußert, dass W den Staat neben den Markt stellt: der Staat schafft nur den Ordnungsrahmen; eine andere Auffassung bestünde darin, den Staat als Garant der Eigentumsrechte zu sehen, die eine Existenzbedingung des Marktes sind: Der Staat muss das Eigentum schützen, sofern dieser Schutz moralisch vertretbar ist. Beispiel ist die Enteignung der südstaatlichen Plantagenbesitzer in den USA. Interventionen des Staates in den Markt sind somit nichts Unnatürliches.

 

Eine breitere Diskussion nimmt die Frage ein, wie W der Tendenz des Marktes zur Vermögenskonzentration begegnen will. Der bundesrepublikanische Staat hat in seiner Geschichte eher zu einem Abbau der Vermögensbildung geführt; Beispiele: Abschmelzen der vermögensbildenden Leistungen und Anrechnung des Vermögens bei Hartz IV. Jedoch sei die praktische Politik immer ein Mix verschiedener Elemente aus verschiedenen Weltanschauungen, hier aus dem N und der Sozialdemokratie [sowie christliche Elemente], so dass trotzdem von einem Sozialstaat gesprochen werden kann.

 

Zu 4.: Nach kurzer Diskussion wird der Vorschlag angenommen, nun einen Vertreter des individualistisch orientierten Liberalismus zu hören, bevor wir zu Mason (5. Kapitel) zurückkehren. Dazu werden ein Aufsatz von Hayek und eine Analyse der Eigenschaften des N und des K eingestellt.   

 

Protokollant:

G. Quaas