Kurzprotokoll zum Erwägungsseminar „Globalisierung“ 3. Sitzung (30.10.2018)
Anwesende: 15
Ablauf
1. Organisation
2. Protokollkontrolle
3. Diskussion Willgerodt-Artikel
4. Aufgaben für das nächste Seminar
Zu 1. Protokoll: niemand
Moderation: niemand
Zu 2.: keine Hinweise
Zu 3.: Das Statement gibt Konstantin Seufert mit der Feststellung, dass der
Neoliberalismus (im Weiteren kurz: N) in diesem Aufsatz anders gesehen wird als
in der Öffentlichkeit. Es werden zahlreiche Abweichungen der Realität im
Vergleich zu den von Willgerodt (im Weiteren: W) aufgestellten
Forderungen erwähnt, was im Grunde die These bestätigt, dass die Neoliberalen
seines Schlages die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland nicht sonderlich
beeinflusst haben. W vertritt einen auf das Gemeinwohl orientierten
Liberalismus (im Weiteren: L), dessen Gesellschaftsvorstellungen sich in vielen
Punkten von denen des individualistisch orientierten L unterschiedet. Der
diffamierende Kampfbegriff der Öffentlichkeit des N dagegen lässt sich als
Produkt der (potenziellen) Verlierer der Marktwirtschaft auffassen. Im Sinne
dieses Verständnisses des N war die Agenda 2010 mit zahlreichen neoliberalen
Elementen gespickt. Auch die Existenz von Kartellen (Google, Facebook?) wäre eher
im Sinne des Kampfbegriffes zu erklären.
Im Detail werden folgende Sachverhalte benannt: die Entstehung des Begriffs
„N“ im Kolloquium Walter Lippmann (1938), die Abgrenzung zwischen N und
Anarchismus, die Gruppierungen unter dem Sammelbegriff L (Tafelbild), Ws differenzierte Haltung zu Sozialleistungen und zur
Vermögensbildung der Massen, die Korrektur des alten L in puncto des
Verhältnisses von Staat und Markt, Diskriminierung und Rassismus in den USA
(kontrovers).
Unwidersprochen bleibt die These, dass der L und der N Weltanschauungen
darstellen, während der Kapitalismus (im Weiteren: K) eine gesellschaftliche
Organisation der Wirtschaft ist.
Es wird die Vermutung geäußert, dass W den Staat neben den Markt stellt: der
Staat schafft nur den Ordnungsrahmen; eine andere Auffassung bestünde darin,
den Staat als Garant der Eigentumsrechte zu sehen, die eine Existenzbedingung
des Marktes sind: Der Staat muss das Eigentum schützen, sofern dieser Schutz
moralisch vertretbar ist. Beispiel ist die Enteignung der südstaatlichen
Plantagenbesitzer in den USA. Interventionen des Staates in den Markt sind
somit nichts Unnatürliches.
Eine breitere Diskussion nimmt die Frage ein, wie W der Tendenz des Marktes
zur Vermögenskonzentration begegnen will. Der bundesrepublikanische Staat hat
in seiner Geschichte eher zu einem Abbau der Vermögensbildung geführt;
Beispiele: Abschmelzen der vermögensbildenden Leistungen und Anrechnung des
Vermögens bei Hartz IV. Jedoch sei die praktische Politik immer ein Mix
verschiedener Elemente aus verschiedenen Weltanschauungen, hier aus dem N und
der Sozialdemokratie [sowie christliche Elemente], so dass trotzdem von einem
Sozialstaat gesprochen werden kann.
Zu 4.: Nach kurzer Diskussion wird der Vorschlag angenommen, nun einen
Vertreter des individualistisch orientierten Liberalismus zu hören, bevor wir
zu Mason (5. Kapitel) zurückkehren. Dazu werden ein Aufsatz von Hayek und eine
Analyse der Eigenschaften des N und des K eingestellt.
Protokollant:
G. Quaas