Protokoll

 zum Erwägungsseminar

„Politische und ökonomische Bedingungen der Globalisierung“ 3. Sitzung

 

Ort: Grimmaische Straße Institutsgebäude SR 7, Leipzig

 

Datum: 29.10.2010

 

Beginn: 9.15 Uhr

 

Ende: 10.45 Uhr

 

Teilnehmer: Bestätigungen liegen nicht vor; aus E-Mail-Liste ersichtlich

Schriftführer: Felix Ursin

Moderation: implizit durch G. Quaas

 

Tagesordnung:

  1. Anmerkungen zum letzten Protokoll

 

-        F.K.1 kritisiert am letzten Protokoll: „Superversion statt Intervention ist besser.“

-        Im letzten Protokoll wurden lediglich Standpunkte dargestellt

-        Keine Bemerkungen zum Kurzprotokoll

 

  1. Diskussionseinführung:

 

-        Auslosung von E.R. → kein Statement erfolgt

-        Klärung, was unter heutigen Statement verstanden werden soll; Einigung auf Beantwortung der Fragestellungen

 

  1. Beantwortung der Fragen der 2. Sitzung:

 

Was ist Globalisierung?

-        Kurze Klärungsversuche, aber keine Konsensfindung

 

Was ist ein Nationalstaat?

-        selbst verwaltende Regierung, autonome Verwaltung

-        B.E.: erste Def. im Text in Richtung Neokeynesianismus → Schwächung des Nationalstaates in diesem Hinblick; andere Def. aus Text bezogen auf Neoklassik → Stärkung des Nationalstaates (S. 23)

-        R.S.: Def. im Text als unzureichend bezeichnet

-        F.K.2: statuiert, dass Textteil auf kulturellen Bereich abzielt

-        S.K.: Verlesen einer Def. aus „Kleines Lexikon der Politik“

-        M.M.: Nur wirtschaftspolitische Ausrichtung im Text beschrieben

-        M.H.: formelle/ breite Def. am besten, da sie all abdeckend ist

-        C.J.: Nationalstaat als „Landfleck“, welcher von einen Personenverbund verwaltet wird

-        G..Q.: Was ist der Unterschied zwischen Staat und Vatikanstaat?

-        Abklärung dieser Frage durch div. Seminarteilnehmer

-        G.Q.: Frage nach den Unterschied zwischen „richtigen Staaten“ und autonomen Gebieten (u.a. Religiöse Orte)

-        F.K.2: Def. aus Lexikon → „Gebiet mit Hoheitsrechten“; Hoheitsrechte: Legislative, Exekutive, Judikative

-        F.K.1: anderer Standpunkt → Sprachgemeinschaft als erster Indikator für Staatenwille

-        F.K.2: Gegenargument: Verschiedene Sprachgruppen in einheitlichen Staatsgebieten sollten einen Anspruch auf Staatsgründung haben.

-        D.H.: Amtssprache als Teildefinitionselement des Nationalstaates, die vom Großteil der Bevölkerung gesprochen werden muss/ sollte

-        F.Q.: Ein Kommunikationsmittel, welches in einem bestimmten Raum vorhanden ist, kann auch nationalstaaten-übergreifend sein.

-        G.Q.: „Jeder Staat muss seine spezielle Legislative, Exekutive und Judikative haben. Was nützt es, einen Staat zu haben, in dem ein babylonisches Sprachgewirr vorherrscht.“

-        F.Q./ G.Q.: Es muss eine/mehrere Amtssprachen geben, welche im Amt vorherrschen muss/müssen.

-        Erörterung des staatlichen Gewaltmonopols am Bsp. der Schweiz (Waffenbeispiel):

-        G.Q.: Außerkraftsetzung des Gewaltmonopols in Somalia durch Machtergreifung einzelner Clans mit Waffengewalt; Kontrolle nahezu des gesamten Staatsgebiets durch diese Clans

-        Fazit durch G.Q.: ohne Gewaltmonopol keine Möglichkeit der Hoheitsmacht (Konsens in Diskussionsrunde)

-        Nordkoreanisches Volk hat Gewaltmonopol durch langjährige Herrscherriege akzeptiert und kennt nichts Anderes.

-       G.Q.: Welcher Staat hat mit seinem System und Reglements Recht? Alle Staaten sind frei und tun, was sie wollen.

-       B.E.: Notwendigkeit einer Kontrollfunktion durch die UNO (geändert durch G.Q. auf Wunsch von B.E.) ; Dieses Kontrollorgan kann bestimmte Angelegenheiten unabhängig regeln.

-       F.K.2: Wie kann eine Kontrolle von Einzelstaaten erfolgen?

-       Antwort: „durch wirtschaftliche Macht“, z.B. durch Ausschluss aus Wirtschaftsraum

-       S.K.: Was passiert, wenn bestimmte Länder sich nicht einordnen?

-       F.Q.: Was können Nationalstaaten auf der supranationalen Ebene regeln?

-       R.S.: Antwort: keine Regelfestsetzung durch Nationalstaaten möglich

-       F.K.2: nur sehr schwer weltweit Wertekonsens in bestimmten Fragestellungen zu finden, wie z.B. anhand von Menschenrechten → verschiedene Auffassungen vorherrschend

-       R.S.: Mechanismus der Wertefindung gewinnt an Bedeutung durch Globalisierung

-       F.K.2: Wertefindung ordnet sich im Stellenwert nach dem Wirtschaftsinteresse ein.

 

 

  1. Vorstellen der im letzten Seminar angeforderten Texte durch Scholz:

 

durch demokratische Abstimmung als Lesepensum zum nächsten Seminartermin ausgewählt

 

 

Leiter/in:

G. Quaas, F. Quaas

 

Schriftführer:

Felix Ursin