Protokoll zum Erwägungsseminar „Globalisierung“ 3. Sitzung (29.10.2010)

 

Anwesende:  Siehe Liste

 

Moderation: keine

 

Protokoll: Felix Ursin

 

Tagesordnung:

 

1. Bestätigung der vorliegenden Protokolle

 

- Kurzprotokolls der 1. Sitzung (akzeptiert)

 

- Protokoll der 2. Sitzung (akzeptiert, die dort genannten Positionen sind kein Konsens!)

 

- Kurzprotokoll der 2. Sitzung (akzeptiert)

 

2. Auswertung der Texte von Andrea Maurer und Susan Strange / Fortsetzung der Diskussion

 

3. Festlegung des nächsten Diskussionsgegenstands

 

Die vorgeschlagene Tagesordnung wird stillschweigend gebilligt.

 

Zu 2: Ausgelost wird Frau Rubtsova.

 

Kurzzeitig tritt das Problem auf, was eigentlich zu tun war (ist). Dass Fragen zu beantworten waren, scheint vergessen. Es hat den Anschein, dass die Protokolle von den meisten gar nicht gelesen wurden. Eine Auswertung von Maurer und von Strange – der zu lesenden Literatur - erfolgt nicht. Versucht wird, anhand des Kleinen Lexikons der Politik, anhand noch vorhandenen Schulwissens sowie anhand des Internets den Begriff „Staat“ zu definieren, mit dem vorläufigen Ergebnis: Zum Staat gehören ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsmacht. Die Zirkularität wird nicht bewusst. Geklärt wird, dass es beim Gegenstand Internationale Beziehungen nicht primär um den demokratischen Staat gehen kann, dass der Begriff möglichst breit definiert werden muss. Kurzzeitig wird das Abgrenzungsproblem aufgeworfen, aber nur in theoretischer Hinsicht: Wenn man den Staat an ein Territorium bindet, was ist dann bei unklaren Grenzen der Fall? Beispiel: Vatikanstaat. „Staatsmacht“ wird präzisiert zu „Hoheitsrechte ausübend“, differenziert nach Exekutive, Legislative, Judikative, die aber nicht immer arbeitsteilig und unabhängig voneinander ausgeübt werden (Autokratien!). Die Gruppe einigt sich aufgrund der fundamentalen Rolle der Sprache für die Verständigung auf folgende Position: Jeder Staat hat mindestens eine Amtssprache. Konsens ist auch, dass es in den internationalen Beziehungen keinen Staat über alle (anderen) Staaten gibt (Superstaat). Ein freiwilliger Zusammenschluss der Staaten wird aufgrund der unterschiedlichen Interessen für nicht realistisch gehalten. Folgende Fragen werden aufgeworfen: Welche Sanktionsmöglichkeiten hätte der Superstaat? Dieser wird dann mehr und mehr mit den Vereinten Nationen identifiziert: Welche Handlungsbefugnis hat die UNO? Allgemeiner: Gibt es im internationalen Raum allgemein verbindliche Regeln wie die Menschenrechte? Differenziert wird zwischen Anreizen und Werten. Nachdem bestritten wurde, dass sich Staaten von Werten leiten lassen, werden islamische Staaten als Gegenbeispiel angeführt.

 

3. Beschlüsse:

Die von Herrn Scholz vorgelegten drei Texte werden eingestellt und gelesen. Gegenstand ist der Text von Markus Pohlmann.

 

Protokollant:

G. Quaas