Die erste Sitzung des Erwägungsseminars wird darauf verwendet, die Regeln zu erläutern. In der zweiten Sitzung besteht die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Regeln
abzuändern. Erst dann werden die Regeln, die unter anderem auch eine liberal gehandhabte Anwesenheitspflicht beinhalten, in Kraft gesetzt.
Da es sich um kein Pflichtseminar handelt, erfolgt die Teilnahme bei bekannten Regeln auf freiwilliger Basis.
Die Teilnahme als solche ist keine Voraussetzung für das Ablegen der Prüfung. Vielmehr ist es so, dass eine Prüfungsleistung IM SEMINAR (der Seminarbeitrag) und eine Prüfung NACH DEM SEMINAR (in Form einer Klausur) erbracht werden müssen, um das Modul zu bestehen. Diese beiden Leistungen gehen gleichgewichtig in die Gesamtbewertung ein.